Co-Präsidium
Co-Präsidium, Stand: 4.11.2021
Gemäss Statuten, Art. 23, Abs. 3:
Vereinsmitglieder, welche den eidgenössischen oder kantonalen Parlamenten angehören, werden automatisch Mitglieder des Co-Präsidiums.
Co-Präsidium, Stand: 4.11.2021
Gemäss Statuten, Art. 23, Abs. 3:
Vereinsmitglieder, welche den eidgenössischen oder kantonalen Parlamenten angehören, werden automatisch Mitglieder des Co-Präsidiums.